Baulast Verpflichtung zum Eintrag ?


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Abgeschickt von Harald am 24 Dezember, 2010 um 11:55:09

Guten Tag liebe Leser,

Wir haben im letzten Jahr den vorderen Teil eines Pfeifenstielgrundstückes gekauft, die Überfahrt zum hinteren Grundstück verläuft über unser Grundstück.

Laut Kaufvertrag haben wir dem jeweiligen Besitzer des hinteren Grundstücks ein Überfahrtsrecht und das Recht Versorgungsleitungen auf eigen Kosten zu velegen erteilt.

Der damalige Verkäufer hat sich laut Vertrag dazu verpflichtet, diese Rechte als Baulast einzutragen, zu dem Zeitpunkt war er noch Besitzer.

Nun hat er das hintere Grundstück verkauft und die neuen Besitzer möchten, das wir ihnen die Überfahrtsrechte und das Recht auf Verlegung als Baulast eintragen.

Offensichtlich hat der danmalige Verköufer das Grundstück verkauft, ohne vorher die Baulast einzutragen.

1. ) Sind wir verpflichtet die Baulast auf unser Grundstück einzutragen bzw. eintragen zulassen bzw.können wir dazu gezwungen werden ?

2. ) Besteht evtl eine Mögklichkeit seitens ner neuen Besitzer den Verkäufer zu verklagen ?

mfg Harald




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