Grenzbebauung Garage


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Abgeschickt von van der Mei am 25 Dezember, 2010 um 18:53:17

Wir haben unseren Bauantrag für unser Haus mit Fertiggarage eingereicht. Unsere Garage (3m breit und 7m lang) ist 30cm von der Grundstücksgrenze geplant (Zufahrt ist also 3,30 m breit. Die Garage ist auf beide Grundstücksgrenzen geplant. Dafür brauchten wir von einem Nachbarn eine Genehmigung, die wir auch haben. D.h., die 3 m breite G. steht genau auf die Grundstücksgrenze (Nachbar hat dies genehmigt) und die 7 m sind 30 cm von der Grundstücksgrenze geplant. Jetzt hat die zuständige Baugenehmigungsbehörde (in Hessen)den Bauatrag aufgrund der 30 cm nicht genehmigt.

Was für Möglichkeiten gibt es? Ist Bebauung in einem Abstand von 30 cm denn nicht zulässig? oder muss man eine Sondergehmigung erwirken?

Vielen Dank für die Hinweise



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