Re: Baulast Verpflichtung zum Eintrag ?


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Abgeschickt von Sepp am 25 Dezember, 2010 um 22:58:15:

Antwort auf: Baulast Verpflichtung zum Eintrag ? von Harald am 24 Dezember, 2010 um 11:55:09:

Meiner Meinung nach kommt es in so einem Fall auf die genauen Formulierungen in den Kaufurkunden an, so dass nur ein befasster Rechtsanwalt darauf eine vernünftige Antwort geben kann. Es kann nicht ausgeschlossen werden dass die unter Nr. 1 und 2 beschriebenen Vorgehensweisen möglich und ggf. durchsetzbar sind.



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