Re: Zahlt Bauleistungsvers. für eine Hangsicherung?


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Abgeschickt von Sepp am 27 Dezember, 2010 um 23:33:56:

Antwort auf: Zahlt Bauleistungsvers. für eine Hangsicherung? von Heike am 27 Dezember, 2010 um 22:43:49:

Man sollte bei diesem Sachverhalt zunächst wissen, wem überhaupt ein Schaden entsteht, dem Auftraggeber oder dem Auftragnehmer. Und wer von den beiden hat eine Versicherung abgeschlossen?

Wenn schon ein Bodengutachten vorliegt, haftet der Architekt natürlich nicht für die Bodenbeschaffenheit. Und beim Bodengutachter wird es wohl schwierig sein, grob fahrlässiges Verhalten nachzuweisen.




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