Abgeschickt von Heike am 28 Dezember, 2010 um 10:22:09
Antwort auf: Re: Zahlt Bauleistungsvers. für eine Hangsicherung? von Sepp am 27 Dezember, 2010 um 23:33:56:
Danke Sepp!
: Man sollte bei diesem Sachverhalt zunächst wissen, wem überhaupt ein Schaden entsteht, dem Auftraggeber oder dem Auftragnehmer. Und wer von den beiden hat eine Versicherung abgeschlossen?
-> Bauherren haben Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Der Schaden entsteht vorerst dem Bauherren, da dieser zunächst die teure Hangsicherung bezahlen muss.
Argumentation der Bauherren: Bauleistungsvers. muss Hangsicherung zahlen, da sie zur Wiederherstellung der Baugrube verpflichtet ist.
Argumentation der Bauleistungsvers.: Hangsicherung gehört nicht zur Baugrube.