Re: Zahlt Bauleistungsvers. für eine Hangsicherung?


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Abgeschickt von Heike am 28 Dezember, 2010 um 10:22:09

Antwort auf: Re: Zahlt Bauleistungsvers. für eine Hangsicherung? von Sepp am 27 Dezember, 2010 um 23:33:56:

Danke Sepp!

: Man sollte bei diesem Sachverhalt zunächst wissen, wem überhaupt ein Schaden entsteht, dem Auftraggeber oder dem Auftragnehmer. Und wer von den beiden hat eine Versicherung abgeschlossen?

-> Bauherren haben Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Der Schaden entsteht vorerst dem Bauherren, da dieser zunächst die teure Hangsicherung bezahlen muss.

Argumentation der Bauherren: Bauleistungsvers. muss Hangsicherung zahlen, da sie zur Wiederherstellung der Baugrube verpflichtet ist.
Argumentation der Bauleistungsvers.: Hangsicherung gehört nicht zur Baugrube.




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