Re: Hilfe. Darf ein gemeinsamer Hausgang geteilt werden ?


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Abgeschickt von Bolanger am 02 Januar, 2011 um 09:55:29:

Antwort auf: Hilfe. Darf ein gemeinsamer Hausgang geteilt werden ? von Schnubbel am 26 Dezember, 2010 um 08:24:13:

Hallo,

ich kann Ihre Zwickmühle nur zu gut verstehen.

Einfach ist die Sache erstmal mit dem Zaun. Das würde ich an Ihrer Stelle genüsslich abwarten. Für eine zickende Nachbarin ist es nämlich ein weiter Weg zwischen Androhen eines Zaunes und der Entscheidung, tatsächlich das Geld dazu in die Hand zu nehmen. Und wenn es dann so weit ist, lassen Sie den Zaun kostenpflichtig für die Nachbarin wieder entfernen. Schliesslich haben Sie ein Gewohnheitsrecht, den vollen Gang hälftig zu nutzen und nicht die eine Hälfte voll zu nutzen. Da der Gang durch den Zaun unbrauchbar werden würde, stellt sich in meinen Augen auch gar nicht die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. Das gibt dann zwar noch mehr Ärger mit der Nachbarin, aber Sie können sich immernoch überlegen, den Zaun entfernen zu lassen, wenn die Entscheidung tatsächlich ansteht.

Mit den Pöbeleien der Nachbarin würde ich mir die Finger nicht verbrennen wollen. Sie als Vermieter sind nämlich nicht geschädigt. Auf welcher Rechtsgrundlage wollen Sie Maßnahmen gegen die Nachbarin einleiten, wenn Sie selbst nicht geschädigt sind? Das kann nur der Mieter selbst. Der wird das vermutlich nicht tun, weil er dazu keine Lust hat und lieber in eine bessere Nachbarschaft zieht. Für Sie sehe ich daher zwei Möglichkeiten. Sie lassen etwas der Miete nach als Ausgleich für die Nachbarin und bitten die Mieter, sich das einfach am Ar*** vorbei gehen zu lassen, wenn sie angemault werden. Mit der richtigen Einstellung zur Nachbarin klappt das ganz gut. Oder aber Sie motivieren die Mieter, eine entsprechende Anzeige zu starten und verfolgen, was dann passiert. Vermutlich passiert nichts, denn bis zum Erlass eines rechtgültigen Urteils müssen einige Zeugen befragt werden, "Pöbelprotokolle" erstellt werden und so weiter.

Grüße,

Bolanger

: Hallo,
: wir haben vor zwei Jahren ein Einfamilienhaus (Bj zw. 1900 und 1930)gekauft, welches komplett saniert werden musste. Das Haus ist beidseitig durch zwei Gänge (einer links und einer rechts am Haus vorbei)zu den Nachbarhäusern getrennt. Durch diese Gänge wurde früher das Vieh getrieben, da keine andere Möglichkeit besteht, um auf das Grundstück zu gelangen ohne durch das ganze Haus zu marschieren. Das Grundstück ist nämlich im rückwärtigem Bereich durch Nachbargrundstücke getrennt. Zu diesen Grundstücken bestehen Mauern oder Zäune als Abgrenzung, sodass lediglich ein Gang auf das Gerundstück führt. Der Eingangsbereich des Hauses ist jedoch direkt an der Straße, wodurch kein Gang betroffen ist.

: Die Gänge haben eine Breite von ca. 60-80 cm. Durch den einen Gang kommt man auf das Nachbargrundstück zur linken Seite und nutzt diesen dadurch natürlich lediglich, wenn man mal von aussen Fenster putzen muss. Der andere Gang führt auf unser Grundstück und wird dementsprechend relativ häufig genutzt, um Fahrräder zu holen oder die Mülltonne an die Straße zu stellen. Die Gänge gehören jeweils jeder Partei zur Hälfte. Um den Nachbarn gerecht zu werden, haben wir nach Beendigung der Baumaßnahmen sogar noch neue Tore (180cm hoch) zwischen die Gänge gesetzt, da die Nachbarn ältere Damen sind, die vor Einbrechern Angst haben. Die Nachbarn erhielten jeweils einen Schlüssel für das Tor. Bevor ich das Haus kaufte waren sehr marode Tore verbaut.

: Mit Zustimmung der Behörden haben wir dann im Zuge der Sanierung noch eine Dämmung von 8cm aufgebracht. Auch die Nachbarn wurden in Kenntnis gesetzt und hatten/haben auch kein Problem damit.

: Das Objekt wird von einer ganz netten Dame und ihren beiden Söhnen gemietet. Es ist einer sehr ruhige und saubere Familie. Genau das, was man sich als Vermieter wünscht.

: Nun hat sich die neue Mieterin bereits mehrfach bei mir beschwert über die Nachbarin an deren Haus der Gang (rechtsseitig vom Haus) zu unserem Grundstück vorbei geht. Diese Nachbarin bepöbelt nun regelmäßig die Mieterin, wenn der Gang durchquert wird. Sie wird zwar nicht beleidigend, aber sehr laut und unangenehm.

: Ich habe die Nachbarin auf ihr Verhalten angesprochen und stieß auf starrsinnige Ansichten, die ich nicht nachvollziehen kann. Sie ist der Auffassung, das sie bestimmen könne, wer den Gang benutzt und wer nicht, da er ihr zur Hälfte gehöre. Sie kann den Gang übrigens nur zum Fenster putzen nutzen, da am Ende des Ganges bereits unser Grundstück anfängt.

: Als ich ihr mitteilte, dass die neue Mieterin jeden durch den Gang lassen kann, wen sie will, da der Gang hälftig mir gehört, wurde sie sehr laut und gab an, dass sie dann einen Zaun auf der Grundstücksgrenze errichten werde. Dann hätte jeder nur noch knapp 35cm zur Verfügung und ein Fahrrad oder eine Mülltonne könnten nicht mehr durch den Gang geschoben werden. Selbst das Fenster putzen würde zu einem schwierigem Vorhaben werden.

: Da ein weiteres Gespräch nicht möglich war, brach ich es ab und wandte mich dem Voreigentümer meines Hauses zu. Dieser gab an, dass es vor knapp 40-50 Jahren bereits einmal Probleme mit den Voreigentümer meiner jetzigen Nachbarn gegeben hätte. Dieser hätte auch einen Zaun durch den Gang gezogen, wodurch der Gang natürlich völlig unbrauchbar wurde. Die gekappten Metalstanden sind immer noch im Boden des Ganges zu erkennen. Daher denke ich, dass dort tatsächlich, wenn auch nur kurz, ein Zaun stand.

: Seinen Angaben zufolge musste der Zaun binnen weniger Tage wieder entfernt werden. Dafür gab es eine gerichtliche Anordnung. Ein Aktenzeichen oder etwaige Unterlagen existieren jedoch nicht mehr (Anwalt tot, Kanzlei verkauft, Amtsgericht braucht mehr Daten zum recherchieren).

:
: Nun, nachdem ich die Situation hoffentlich anschaulich geschildert habe, zu meiner Frage:

: Wie soll ich mich verhalten? Warte ich nur ab und lass die Mieterin mit dem Problem alleine, kann ich mir alle paar Monate neue Mieter suchen.

: Ich habe bereits über eine Unterlassungsklage nachgedacht, die der Nachbarin verbietet, die Mieter meines Objektes zu belästigen.

: Was soll ich machen, wenn sie tatsächlich in einer Nacht und Nebel Aktion einen Zaun setzen lässt? Dann kommen die Mieter mit ihren Fahrrädern und Mülltonnen nur noch quer durch das Haus. Ich denke, spätestens dann bin ich die Mieter los.

: Ich habe mich seither ein wenig in der Nachbarschaft umgehört und musste nun leider feststellen, dass die angesprochene Nachbarin einen schlechten Ruf hat und für solche "Zickereien" bekannt sei.

: Gibt es irgendwo bereits bekannte Fälle, wo so etwas vor Gericht verhandelt wurde? Zwar ist es für jeden normal denkenden Menschen klar, dass die Errichtung eines Zaunes den Gang unbrauchbar macht aber wie steht es mit dem Recht, einen Zaun auf seiner Seite des Grundstückes zu ziehen?

: Gibt es in diesem Fall so etwas wie Bestandsrecht, da seit ca. 100 Jahren der Gang in seiner Form und Nutzung existiert?

: Vielen Dank für ihre Meinungen bzw Erfahrungen




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