Re: Pflasterung eines gemeinsam genutzten Weges


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Abgeschickt von Bolanger am 03 Januar, 2011 um 11:34:05:

Antwort auf: Re: Pflasterung eines gemeinsam genutzten Weges von Bolanger am 03 Januar, 2011 um 11:25:14:

Ach so, wie wird das in der Praxis gehandhabt?

Wir selbst haben folgende Konstrukte, die sich auf Ihre Situation in gewissem Maße übertragen lassen:

- ein Nachbar wollte auf seinem Grundstück eine Mauer aus Kalksandstein errichten. Wir haben Ihm den Mehrpreis zu einem Klinker gezahlt, ohne Vertrag o.ä. Ergebnis: Wir gucken nicht vor eine weiße Wand, haben kein Mitspracherecht bei der Zukunft der Wand und ärgern uns nicht und haben auch keinen Streit.

- unser zweites Haus hat ebenfalls eine Mauer zum Nachbarn. Die wollte der Nachbar unbedingt haben, im Gegenzug zur Eintragung einer Baulast auf sein Grundstück. Notariell wurde festgelegt, dass wir die Errichtung zahlen, zukünfitg die Mauer auf der Grenze allerdings beiden hälftig gehört und somit beide für die Instandhaltung aufkommen müssen. Wieder sind alle zufrieden und Ärger haben wir auch nicht.

- bei unserem eigenen Haus steht die Erneuerung des Gartenzaunes an. Ich könnte durchaus von den Nachbarn fordern, sich daran zu beteiligen. Mache ich aber nicht. Ich zahle lieber selbst den Zaun und setzt mir Sichtschutzelemente an die Stellen, die mir gefallen. Ärger werden wir wieder nicht haben, wenn wir mit etwas Feingefühl vorgehen und den nachbarn nicht unbedingt die 2 m Pallisade vor das Wohnzimmer klatschen. Wieder sind alle glücklich.


: Hallo,

: machen Sie sich erstmal Gedanken darüber, was Sie zukünftig wollen. Je mehr Sie jetzt Ihre Nachbarn einbeziehen, desto weniger Selbstbestimmung haben Sie zukünftig.

: Angenommen Sie pflastern den Weg auf eigene Kosten, dann können Sie auch zukünftig frei entscheiden, wann der Weg neu gepflastert wird, welches Pflaster Sie haben wollen, ob Sie das Pflaster ggf. wieder entfernen wollen etc.

: Das andere Extrem wäre ein notarieller Vertrag, der mit ins Grundbuch aller kommt und der die Kostenaufteilung für die Erstpflasterung, aber auch für die zukünftige Instandhaltung regelt. Dann müssen Sie sich jedoch immer mit den Nachbarn abstimmen und sind nicht mehr der eigene Herr Ihres Grundstückes.

: Dazwischen sind alle Varianten denkbar.

: Machen Sie sich auch Gedanken über die weiteren Konsequenzen eines gepflasterten Weges. Teilweise erheben Gemeinden Niederschlagsgebühren für versiegelte Flächen. Wollen Sie diese zusätzlichen Gebühren alleine tragen? Wie sieht es bei einer anderen baulichen Nutzung Ihres Grundstückes aus? Z.B. der Errichtung eines Gartenhauses oder eine zusätzlichen Garage? Ein gepflasterter Weg geht in die Berechnung der Grundflächenzahl mit ein und schränkt dadurch die zukünftigen Möglichkeiten ein.

: Die Suche nach dem goldenen Mittelding aus "Sie zahlen alles uns bestimmen alles" und "alle zahlen zusammen und bestimmen zusammen" kann Ihnen keiner abnehmen. Vielleicht konnte ich mit der GRZ und den Niederschlagsgebühren ein paar weitere Aspekte aufführen, die Sie mit in Ihre Abwägung einbeziehen können.

: Grüße,

: Bolanger

: : : Hallo,

: : : wenn es nur ein Wegerecht gibt, dann sind ausschliesslich Sie als Eigentümer des Grundstückes für die Instandhaltung verantwortlich. Oder gibt es auch eine Regelung zur Aufteilung der Kosten? Vermutlich wurde den Nachbarn nur zugesichert, den Weg benutzen zu dürfen, nicht aber, ihn auch bezahlen zu müssen.

: : : Auf der anderen Seite sind Sie nicht verpflichtet, den Weg zu pflastern. Der Weg muss für die Nachbarn (sicher) nutzbar sein, mehr aber auch nicht. Das ist ein Schotterweg auch.

: : : Grüße,

: : : Bolanger

: :
: : : : Hallo,
: : : : wir haben 2009 neu gebaut. Hinter unserem Haus ist ein Doppelhaus entstanden. Die Eigentümer benutzen unser Grundstück (Wegerecht ist vorhanden) um zu ihren Gründtücken zu gelangen. Jetzt soll diese Zufahrt gepflastert werden. Die Bewohner der Doppelhaushälfte sind der Meinung, dass wir die Erstellung der Pflasterung zu bezahlen haben. Wir sind der Meinung, dass dieser Weg jeweils zu 1/3 der Kosten von den einzelnen Parteilen zu tragen ist, denn es wird ja auch der Weg genutzt. Instandhaltung und Wartung kann doch nicht allein unsere Sache sein.

: : : : Gibt es hierzu Regelungen im Baurecht oder habt Vorgehensweisen aus der Praxis wie man hiermit vorgeht?
: : : : Beste Grüße

: :
: : Hallo,

: : danke für die Antwort! Es gibt keine Regelung bezüglich der Aufteilung der Kosten...Noch nicht!
: : Alle Parteien hätten gerne eine Pflasterung, inkl. wir. Die Eigentümer der Doppelhaushälfte gehen aber davon aus, dass wir das alles bezahlen, bzw. bezahlen müssen. Wir würden aber gerne das ganze durch drei teilen, weil wir nicht alleine diesen Weg nutzen....
: : Was tun? Einen Vertrag aufsetzen oder ähnliches? Wie wird in der Praxis damit umgegangen?
: : Beste Grüße
: : Sid




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