Abgeschickt von Dirk Baumeister am 04 Januar, 2011 um 18:23:55
Antwort auf: Anmietung von Fläche und dadurch zuwegung zum Nachbarflurstück von Frejno Romuald am 04 Januar, 2011 um 15:41:25:
Nö ... die Sicherung der Erschließung (und dazu gehört der Anschluss an eine öffentliche Straße) muss öffentlich-rechtlich sein. Der Mietvertrag wäre eine privat-rechtliche Vereinbarung, die dazu nicht ausreicht.
: Kann mann ein Grundstück, welches an einer Straße liegt,welche eine öffentliche Widmung hat,anmieten um dort ein Gewerbe auszuügen, um dann das angrenzende Nachbarflurstück welches einem gehört ( was sonst ein gefangenes flurstück ist ) entsprechend auch gewerblich nutzen.
: Problem ist die fehlende Zuwegung und dadurch keine gewerbliche Nutzung möglich, Notwegerecht besteht.
: Mfg
: R. Frejno