Re: Bauen im Außenbereich


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Abgeschickt von Bauamt am 04 Januar, 2011 um 19:37:46:

Antwort auf: Bauen im Außenbereich von Alex81 am 04 Januar, 2011 um 14:39:57:

Ihr Haus wäre wohl erst dann zulässig, wenn es einen landwirtschaftlichen Betrieb darstellt.
D.h. sie müssten mit dem Pferdestall mindestens einen beträchtlichen Teil Ihres Lebensunterhalts bestreiten können (Nebenerwerbslandwirt).

Dies wäre in einem neuem Verfahren detalliert nachzuweisen, inkl. genauer Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Nachweis von Sachkenntnis, Nachweis des Anbaus von Pferdefutter auf eigenen Flächen usw.

Das Verpachten von Ställen scheidet damit aus, da Sie nur die Gebäude im Außenbereich errichten dürfen, welcher Ihrer Landwirtschaft dienen.

Zur Klarstellung:
Das reine Halten von Pferden ist keine Landwirtschaft.

Dazu die Definition in § 201 BauGB:

Landwirtschaft im Sinne dieses Gesetzbuchs ist insbesondere der Ackerbau, die Wiesen- und Weidewirtschaft einschließlich Tierhaltung, soweit das Futter überwiegend auf den zum landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden, landwirtschaftlich genutzten Flächen erzeugt werden kann, die gartenbauliche Erzeugung, der Erwerbsobstbau, der Weinbau, die berufsmäßige Imkerei und die berufsmäßige Binnenfischerei.
.

: Hallo!

: Wir würden gerne ein Einfamilienhaus im Außenbereich errichten, die Bauvoranfrage wurde bereits abgelehnt, da es sich um landwirtschaftliche Fläche handelt.

: Jetzt würden wir gerne zusätzlich zum Haus ein Pferdestall mit Reitplatz und Weiden errichten. Die Ställe brauchen wir allerdings nicht zur Eigennutzung, sondern würden Diese verpachten/ vermieten. Weiß jemand ob wir damit eine Chance hätten? Danke.




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