Stahlzarge Maulgröße


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Abgeschickt von Jörg am 06 Januar, 2011 um 09:55:18

Wie in einem Betrag vom 18.12.10 geschrieben habe ich eine schwierige Baustelle mit Stahlzargen.

Folgendes Problem:

Die Zargen wurden entsprechend nach dem LV bestellt.
ca. 40 Stück an der Zahl mit einer Maulgröße von 28 cm.
Jetzt lässt der Architekt die (vorhandenen) schief (1,5 - 5 cm) verputzen Wände nicht abschlagen. Nun steht der Putz teilweise vor, so dass an die Zarge nicht sauber angeschlossen werden kann. Der Architekt ist der Meinung, man hätte eben jede Türe anfertigen müssen. Er verlangt dass wir den Putz auf unser Kosten abschlagen oder abschlagen lassen.


Meine Fragen:

1.)
Gibt es auch so etwas wie Toleranzen im Altbau das man sagen könnte, der alte Putz muss runter so oder so, weil er nicht im Tolleranzbereich liegt?

2.)
Hätte der Architekt nicht die unterschiedlichen Putzstärken in seinem LV angeben müssen?
Sollte nicht im LV angegeben sein das der Putz erhalten werden soll?

3.)
Es war zur Zeit der Bestellung nicht möglich an allen Maueröffnungen das Maß zu nehmen.
Gibt es für so eine Altbausanierung spezielle Regeln?

Einen schönen Feiertag





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