Beweisantrag bei Schallschutzmangel


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Abgeschickt von Xylitol am 14 Januar, 2011 um 15:23:34

Ich beschäftige mich gerade generell mit Beweisanträgen im Baurecht. Speziell zum Schallschutz interessiert mich, wie hier ein korrekter Beweisantrag ohne Risiko für die beweisbelastete Partei aussieht. Angenommen, dass störende Schallquellen von einer Nachbarwohnung ausgehen bzw. innerhalb der als "komfortabel" oder "exklusiv" angebotenen Eigentumswohnung vorhanden sind; würde folgende Formulierung der Situation gerecht werden?

Entspricht der Schallschutz den Anforderungen an eine Komfortwohnung? Werden die DIN 4109, das Beiblatt zu DIN 4109 bzw. die Schallschutzstufen II und III der VDI 4100 eingehalten? Welcher Aufwand (Maßnahmen + Kosten) müsste für eine Mängelbeseitigung betrieben werden?

Noch ein Frage:
Ist es nun Sache das Gerichts oder des Sachverständigen zu entscheiden, wie eine Komfortwohnung schallschutztechnisch beschaffen sein muss? Müsste im ersteren Fall der Beweisantrag noch näher spezifiziert werden?



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