Abgeschickt von Sepp am 14 Januar, 2011 um 19:38:07:
Antwort auf: Raumhöhe bei Anbau im Keller von Bernd Seger am 14 Januar, 2011 um 17:41:47:
Ja, es liegt z.B.
- an der vorgesehenen Nutzung der Räume (Aufenthaltsräume oder nicht)
- am Bundesland (unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern) und z.T. auch
- an der Gebäudeart.
Art. 45 Abs. 1 der Bayerischen Bauordnung lautet z.B.
(1) 1 Aufenthaltsräume müssen eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,40 m, im
Dachgeschoss über der Hälfte ihrer Nutzfläche 2,20 m haben, wobei Raumteile mit einer
lichten Höhe unter 1,50 m außer Betracht bleiben. 2 Das gilt nicht für Aufenthaltsräume in
Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2.