Re: Garagenbau auf Bauernhof-Grundstueck


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Abgeschickt von Bauamt am 16 Januar, 2011 um 12:30:43:

Antwort auf: Re: Garagenbau auf Bauernhof-Grundstueck von mezzo am 16 Januar, 2011 um 10:56:37:

Bauliche Anlagen im Außenbereich dürfen nur errichtet werden, wenn sie der Landwirtschaft dienen (§ 35 Abs. 1 BauGB). Ob Ihre Garage einer Landwirtschaft dient, geht aus Ihrem Post nicht hervor.

Welchen Zweck hat ihre geplante Garage ? Wohnen Sie auf dem Grundstück ? Wird auf dem Grundstück auch tatsächlich (priviligierte) Landwirtschaft ausgeübt ? Wieviele Wohneinheiten sind auf dem Grundstück? Wieviele Garagen existieren bereits auf dem Grundstück und welchen Zwecke haben diese (PKW oder landwirtschaftliches Gerät?)

Dass das Grundstück "riesig" ist, spielt dabei keine Rolle. Die Baubeschränkungen sollen den Außenbereich vor baulichen Anlagen schützen und machen nur Ausnahmen bei (echter) landwirtschaftlicher Nutzung u.ä.

Im Übrigen sollten Sie den Ton Ihres Posts überdenken. In diesem Forum wird freiwillig und kostenlos über baurechtiche Probleme diskutiert. Forderungen in GROSSBUCHSTABEN (=schreien) aufzustellen ist unangebracht.

: Angeblich dürfen wir auf dem o.g. Grundstueck (auch rund-herum landwirtschaflich genutzte Grundstuecke = aktive/passive Bauernhoefe) auf dem riesigen Grundstueck keine Garage mehr bauen. Gibt es hier nicht evtl. Sonderregelungen, die von der Genehmigungsauslegung großzügiger bzw. weiteren Entscheidungsspielraum bieten? Wenn ja, welche sind das und wie muessen wir gegenüber der Behörde argumentieren?




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