Re: Geräteschuppen im Aussenbereich (Ackerland)


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 17 Januar, 2011 um 19:59:12

Antwort auf: Geräteschuppen im Aussenbereich (Ackerland) von Klaus Schuppenbauer am 17 Januar, 2011 um 15:19:04:

Was heisst denn "durchziehen"?

Eine Baugenehmigung wäre erforderlich aber für den Pächter unwahrscheinlich zu erzielen. Im Außenbereich sind nur privilegierte Personen bauberechtigt (§35 BauGB).

Mit der Errichtung der Gebäude auf fremderleuts Grundstück gehen die Gebäude als Bestandteil des Grundstücks in den Besitz des Grundstückseigentümers über. Da hätte ich als Eigentümer auch nichts dagegen.


: Hallo,

: ich habe einen Acker gepachtet mit ca. 1000 m² der als Freizeitgründstück mit Garten genutzt wird. Nun möchte ich eine Gerätehütte mit ca. 20 m³ Rauminhalt und einer offenen Überdachung bauen. Da ich mit Holz heize benötige ich den Platz zur Lagerung und Unterstellung von Anhänger und sonst. Geräten wie Rasenmäher ect. Die Genehmigung vom Besitzer habe ich, da gibts keine Probleme.

: Kann mir jemand sagen ob ich das so durchziehen kann oder nicht.

: Vielen Dank einstweilen





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