Re: Zu- und Abfahrtslängen nach der Garagen und Stellplatzverodnung


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 18 Januar, 2011 um 14:54:43:

Antwort auf: Zu- und Abfahrtslängen nach der Garagen und Stellplatzverodnung von Gemeindeblume am 18 Januar, 2011 um 13:43:56:

hallo Gemeindeblume,
Auszug aus einer Empfehlung der Stadt Passau/
Bauordnungsamt:
Garagen, Carports und Gartenhäuser
Für bestimmte Nebengebäude schreibt die Bayerische Bauordnung kein Verfahren
vor. Das bedeutet, Sie können diese Gebäude verfahrensfrei (= genehmigungsfrei)
errichten, ob im jeweiligen Einzelfall die Verfahrensfreiheit zutrifft kann hier
jedoch nicht abschließend abgeklärt werden.
Wenden Sie sich im Zweifelsfall also in jedem Fall an das Team des
Bauordnungsamtes und lassen Sie sich beraten.
Grundsätzlich können Gebäude bis zu einem Brutto-Rauminhalt von maximal 75 m³
ohne Verfahren nach der Bayerischen Bauordnung errichtet werden (außer das zu
bebauende Grundstück liegt in einem Bebauungsplangebiet oder im sogenannten
„Außenbereich“).
Grundsätzlich ist die Mindestabstandsfläche von 3 m zur Grundstücksgrenze
einzuhalten.
Bestimmte Nebengebäude lösen jedoch keine Abstandsflächen aus und dürfen direkt
an die Grenze bzw. als sog. grenznahe Gebäude (d. h. mit einem beliebigen
Abstand) errichtet werden, wenn sie die nachfolgenden Voraussetzungen einhalten:
1. Die Gesamtlänge der Nebengebäude je Grundstücksgrenze beträgt maximal 9 m
2. Die gesamte Grenzbebauung/grenznahe Bebauung beträgt je Grundstück nicht
mehr als 15 m
3. Die Höhe der Grenzwand beträgt im Mittel nicht mehr als 3 m
4. Die Fläche beträgt bei Garagen nicht mehr als 50 m²
Weiter aus der Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen (Bayern)
sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze
(GaStellV)
Vom 30. November 1993:
Zwischen Garagen und öffentlichen Verkehrsflächen müssen Zu- und Abfahrten von mindestens 3 m Länge vorhanden sein. ²Abweichungen können gestattet werden, wenn wegen der Sicht auf die öffentliche Verkehrsfläche keine Bedenken bestehen.





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