Re: Grenzwand Anbau Höhe


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Abgeschickt von Seppberger am 19 Januar, 2011 um 17:11:09

Antwort auf: Re: Grenzwand Anbau Höhe von Bolanger am 11 Januar, 2011 um 07:41:31:

Danke für die Antwort - mittlerweile sind auch wir etwas schlauer und tragen unsere Erfahrung mal hier ein. Egal ist der Höhenunterschied in BW definitiv nicht. Bis vor einigen Jahren wurde das sogar recht streng gehandhabt. Mittlerweile gelten Überschreitungen von bis zu 2 Meter als verhältnismäßig.

: Hallo,

: ich kann nur sagen, wie wir das in NRW gemacht haben. Hier war der Höhenunterschied zwischen den Gebäuden nämlich egal. Im Bereich des direkten Anbaus musste der Nachbar auch keine Abstandsflächen auf seinem Grundstück übernehmen. Wir mussten allerdings zum Nachbarhaus eine Attika als Brandschutz errichten, was uns optisch weniger gut gefällt.
: Ich vermute, dass es in BW ähnlich ist.

: Grüße,

: Bolanger


: : Guten Tag,
: : darf an eine auf der Grundstücksgrenze stehende Wand des Nachbargebäudes nur in der selben Höhe angebaut werden? Bzw. welchen Ermessensspielraum gibt es hier und wo sind rechtliche Grundlagen zu finden/suchen?
: : Das Grundstück liegt in BW im Innenstadtbereich. Es gibt keinen Bebauugsplan.

: : Hintergrund: Wir wollen ein EFH an ein bestehendes Werkstattgebäude, das an der Grundstücksgrenze steht, anbauen. Das Werkstattgebäude ist ca. 4 Meter hoch. Unser EFH würde natürlich höher werden (sollen). Bei zwei Stockwerken und Flachdach wären es ca. 5,7 Meter.

: : Danke für die Rückmeldungen
: : Familie Seppberger




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