Re: Auskragung über Straße


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Abgeschickt von Sepp am 19 Januar, 2011 um 18:38:39:

Antwort auf: Auskragung über Straße von Sabine am 19 Januar, 2011 um 10:18:33:

Grundsätzlich ist das natürlich nicht zulässig, sondern nur mit Zustimmung des Straßeneigentümers bzw. des sog. Straßenbaulastträgers. In Bayern beispielsweise ist nach dem Art. 18 BayStrWG eine sogenannte Sondernutzungserlaubnis für einen solchen Überbau erforderlich. Ob eine solche Erlaubnis erteilt werden kann, ist jeweils vom Einzelfall abhängig.

Daneben müssen aber auch andere Regelungen berücksichtigt werden, wie z.B. das Abstandsflächenrecht nach der jeweiligen Landesbauordnung usw.




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