Re: Abstand Schornstein zu Fenster


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 21 Januar, 2011 um 13:47:24:

Antwort auf: Abstand Schornstein zu Fenster von Andel am 21 Januar, 2011 um 07:53:59:

hallo Andel,
bitte fragen Sie Ihren Bezirksschornsteinfeger,vorab schon mal Informationen:
BImSchV §19 Abs.1 Nr.1 und 2
Die Schornsteinmündung von Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe mit einer Gesamtnennwärmeleistung bis 50 kW, muss in einem Umkreis von 15 Meter die Oberkanten von Lüftungsöffnungen, Fenstern oder Türen um mindestens einen Meter überragen.
Grundsätzlich müssen Mündungen von Abgasanlagen den First um mind. 40cm überragen oder von der Dachfläche mind. 1m entfernt sein.
Es können weitergehende Anforderungen gestellt werden, wenn Gefahren oder unzumutbare Belästigungen zu befürchten sind.
§§: DIN V-18160 T.1 Abschn. 6.10.2, FeuVo §9
Die Mündungen von Abgasanlagen müssen Dachaufbauten und Öffnungen zu Räumen um mindestens 1m überragen, soweit deren Abstand zu den Schornsteinen und Abgasleitungen weniger als 1,5m beträgt.
§§: DIN V-18160 T.1 Abschn. 6.10.2, FeuVo §9





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