Kostenverteilung bei einer bestehenden Grunddienstbarkeit


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Abgeschickt von Peter Holzkamm am 21 Januar, 2011 um 14:39:19

Hallo,
Status: es entsteht eine Reihenhausanlage mit eingetragener Grunddienstbarkeit für Geh-u.Fahrrecht, sowie Leitungsrecht.
Wie kann geregelt werden, dass bei späteren möglichen Reparaturkosten am gemeinsamen Zuweg oder den gemeinsamen Abwasserleitungen nicht nur der Eigentümer des Grundstückes in dessen Bereich eine Reparatur fällig wäre, diese zu tragen hat, sondern alle Nutzer der Einrichtung zu gleichen Teilen herangezogen werden?




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