Re: Garagenüberbau


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 21 Januar, 2011 um 17:53:31

Antwort auf: Garagenüberbau von Gerlinde am 19 Januar, 2011 um 14:29:06:

... ich würde sagen, tendentiell eher nicht.

Die Grenzgarage ist schon ein Privileg, dass nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist. Eine der Voraussetzungen ist die Nutzung als Garage. Mit der Nutzung "Aufenthaltsraum" verliert sie die Zulässigkeitsvoraussetzungen. (in NRW, §6 Abs. 11 BauO NRW)

Die Situation ist heilbar, wenn die aufgrund der neuen Nutzung nachzuweisenden Abstandflächen auf dem Nachbargrundstück gesichert werden können (Baulast). Baulasten sind aber nicht in allen Bundeslängern möglich. und in der Bestandssituation dürfen die dafür erforderlichen Flächen nicht schon durch Abstandflächen von anderen Gebäuden in Anspruch genommen worden sein. Sie schränken also die Bebaubarkeit des nachbarlichen Grundstücks ein.


: Wir haben vor 21 Jahren angebaut und die Garage von 10,50 X 3,80 auf die Grundstücksgrenze gebaut. Nun möchte mein Sohn den oberen Stock unseres Hauses für sich richten, dadurch bräuchten wir noch mindestens 1 Zimmer, das wir auf der Garage setzen möchten . Ist das rechtlich überhaupt möglich?

: Vielen Dank für die Antwort.
: Gerlinde




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