Re: Stützwand zu anderen Grundstück


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Abgeschickt von Alexander Merkel am 22 Januar, 2011 um 12:05:48

Antwort auf: Re: Stützwand zu anderen Grundstück von Sepp am 21 Januar, 2011 um 20:49:29:

: Da die Vertragspartner bei einem Kaufvertrag ziemlich frei sind in der Vertragsgestaltung, kann eine Gemeinde auch z.B. eine Stützmauer fordern, um evtl. einen Kellerbau auf dem angrenzenden Grundstück zu ermöglichen.
: Wer die Kosten trägt, steht dann im Kaufvertrag, vermutlich der Käufer.

: Also - Grundstück mit den angebotenen Bedingungen kaufen oder Grundstück nicht kaufen oder weiter mit der Gemeinde verhandeln.

Hallo Sepp,

danke.



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