Re: 5 m Grenzabstand einzuhalten? (Ba-Wü)


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Abgeschickt von K.D. am 18 Februar, 2005 um 09:13:34

Antwort auf: 5 m Grenzabstand einzuhalten? (Ba-Wü) von A.H. am 17 Februar, 2005 um 12:36:09:

: Hallo Forum,

: ich habe nur eine kurze Frage:
: stimmt es, dass in Baden-Württemberg ein Grenzabstand vom 5 Metern zu öffentlichen Flächen einzuhalten ist?
: Wenn ja, wo finde ich die entsprechende gesetzl. Forderung?

: Danke fürs Antworten
: Gruß A.H.

Vom Grundsatz eher nicht. Siehe auf dieser Seite unter Gesetze Landesbauordnung Baden-Würtemberg §§ zu Abstandflächen.
Die 5m können sich aber aus anderen Vorschriften und Satzungen ergeben, sind dann aber einzelfallbezogen





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