Auskragung über Straße


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Abgeschickt von Sabine am 25 Januar, 2011 um 07:52:06

Ich habe eine Frage zum Thema Auskragungen über dem Straßenniveau. Ist es zulässig einen erhöhten Gebäudeteil über die Grundstücksgrenze hinaus über der Straße auskragen zu lassen? es handelt sich beim Bundesland um Baden-Württemberg. Die Auskragung ist wie ein versetztes Geschoss, also massiv, nicht nur eine Betonplatte eines Balkons.. Es handelt sich um einige Meter und die Auskragung befindet sich im 4. Geschoss.
Die gesamte Auskragung ragt 3.30m über die Straße in einer Höhe (lichte Höhe) von 14.40m bis zur Oberkante bei 18.80m.

Vielen Dank





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