Re: Stützwand zu anderen Grundstück


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Abgeschickt von Alexander Merkel am 25 Januar, 2011 um 13:36:15

Antwort auf: Re: Stützwand zu anderen Grundstück von Sepp am 21 Januar, 2011 um 20:49:29:

: Da die Vertragspartner bei einem Kaufvertrag ziemlich frei sind in der Vertragsgestaltung, kann eine Gemeinde auch z.B. eine Stützmauer fordern, um evtl. einen Kellerbau auf dem angrenzenden Grundstück zu ermöglichen.
: Wer die Kosten trägt, steht dann im Kaufvertrag, vermutlich der Käufer.

: Also - Grundstück mit den angebotenen Bedingungen kaufen oder Grundstück nicht kaufen oder weiter mit der Gemeinde verhandeln.

Was ist denn, wenn selbst im textteil kein Keller vorgeschrieben ist? grenzt das denn dann nicht schon fast an Nötigung?



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