Re: Gebäudeeinmessung


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Abgeschickt von L.T. am 26 Januar, 2011 um 14:42:31:

Antwort auf: Re: Gebäudeeinmessung von oberh am 26 Januar, 2011 um 11:21:52:

Sofern der notarielle Bauträgervertrag nebst Leistungsbeschreibung keine Regelung zu den Einmessungskosten enthält, kann es besser sein, noch vor dem Kauf der Immobilie, das Katasteramt zu informieren, um eine möglichst schnelle Einmessung zu erreichen. Sofern das Katasteramt zügig arbeitet und den Gebührenbescheid erlässt bevor Sie Eigentümer werden, trägt die Kosten der Gebäudeeinmessung noch der Verkäufer. Ansonsten müssen Sie meine ich diese leider selbst zahlen.

: Hi!

: Das kommt darauf an, ob Ihr das im Vertrag vereinbart habt.

: Ansprechpartner für das Katasteramt bleibt trotzdem Ihr als aktuelle Eigentümer.

: Viele Grüße
: Olaf





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