Re: zugelassen sind ausnahmsweise Pultdächer


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Sepp am 27 Januar, 2011 um 20:35:43:

Antwort auf: Re: zugelassen sind ausnahmsweise Pultdächer von Rolf am 27 Januar, 2011 um 08:57:49:

:
: Hallo,
: vielen Dank für eure Antworten.

: Ich habe in meinem Beitrag wahrscheinlich nicht so deutlich gemacht, dass es mir auf die grammatikalische Auslegung ankommt. Ich bin der Meinung, dass das geschriebene Wort vor Gesetz gilt.

Nun ja, das hier ist nun mal ein Rechtsforum und kein Grammatik-Forum. Und auch bei der Auslegung einer Rechtsvorschrift kommt es meist auf Grammatik nicht an. Denn hier ist meines Erachtens die wörtliche Auslegung der Vorschrift eindeutig:

Es gibt hier 3 verschiedene Dachkategorien:
Dächer, die zulässig sind (Satteldächer)
Dächer, die ausnahmsweise zulässig sind (Pultdächer)
Dächer, die nicht zulässig sind (z.B. Walmdächer).

Sollten Pultdächer ohne weitere behördliche Prüfung zulässig sein, so hätte man einfach geschrieben: Zulässig sind Satteldächer und Walmdächer.

Wenn das Wort "ausnahmsweise" in einer Rechtsvorschrift auftaucht, dann ist damit eine weitere Behördliche Entscheidung erforderlich.

Die Vermutung, dieses Wort "ausnahmweise" sei ein Hinweis auf eine Abweichung von einer Regel/Norm ist systemfremd, den Begründungen haben in einer REgelung selbst nichts verloren. Das gibt es ja eine separate Begründung zu jeder Rechtsnorm und auch zu Bebauungsplänen. - Da könnte man in diesem FAll auch einmal hineinsehen, denn die Begründung zum Bebauungsplan kann man auch als Auslegungshilfe heranziehen. Vielleicht war es tatsächlich so gemeint, wie der Fragesteller hier vermutet, jedoch die Regelung ist misslungen.


: Wenn man den Begriff "ausnahmsweise" grammatikalisch hinterfragt, steht dafür: abweichend von der Regel, der Norm, dem Üblichen.

: Der Satz - zulässig sind SD und ausnahmsweise ( also abweichend von der Regel, Norm, Üblichem)PD - sagt doch nach meiner Ansicht deutlich, man läßt die Abweichung von der "Norm,Üblichem, Regel", eines PD zu.
: Hätte der Aufsteller geschrieben: "Zulässig sind SD. Ausnahmsweise können PD zugelassen werden." Wäre wohl alles deutlich und klar, so wie von ihm gewünscht. Wobei, nebenbei betrachtet, der erste Satz bezüglich SD nicht notwendig ist, da im zeichnerischen Teil des Bebauungsplans in der Bauschablone bereits SD fixiert ist. Auch davon habe ich mich leiten lassen. Wenn im zeichnerischen Teil SD fixiert ist und er im textlichen Teil gemäß §74LBO BaWü die Zulässigkeit von Ausnahmen beschreibt, fühle ich mich im Recht mit meiner Sichtweise.

: Ich bitte euch um weitere Meinung.





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]