Re: Maja


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Abgeschickt von Sepp am 27 Januar, 2011 um 20:44:20:

Antwort auf: Maja von majbie12@gmx.net am 27 Januar, 2011 um 17:29:22:

Wenn ich mir den nachfolgenden Link ansehe, bin ich der Meinung, dass ein Rohrbelüfter eine normale Armatur und damit ein Bestandteil der Wasserleitung ist. Ich meine, dass der Schaden dann versichert ist, wenn man eine Leitungswasserversicherung bei der Gebäudeversicherung mit dabei hat. Auf jeden Fall vor der Schadensmeldung die Versicherungsbedingungen durchlesen!

Dass der Rohrbelüfter sagen wir in letzter Zeit nicht besonders oft gewartet wurde, muss man ja nicht gleich erwähnen. Vielleicht sind auch die Rechnungen darüber nur verloren gegangen.




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