Re: Begrünung von Carport


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Abgeschickt von Andre am 28 Januar, 2011 um 19:13:21

Antwort auf: Re: Begrünung von Carport von Sepp am 27 Januar, 2011 um 20:48:24:

: Gefängnis nicht unter 3 Jahren.

: Im Ernst: Vermutlich eine kostenpflichtige Aufforderung der Bauaufsichtsbehörde oder Gemeinde, diese Pflicht (Auflage aus Baugenehmigung?) zu erfüllen.

: Ein Ordnungwidrigkeitenverfahren wird wohl nur bei Weigerung oder nachweisbarem Vorsatz eingeleitet.S

Kann die Behörde den Rückbau fordern, wenn eine Begrünung technisch nicht möglich ist?




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