Abgeschickt von Andre am 28 Januar, 2011 um 19:13:21
Antwort auf: Re: Begrünung von Carport von Sepp am 27 Januar, 2011 um 20:48:24:
: Gefängnis nicht unter 3 Jahren.
: Im Ernst: Vermutlich eine kostenpflichtige Aufforderung der Bauaufsichtsbehörde oder Gemeinde, diese Pflicht (Auflage aus Baugenehmigung?) zu erfüllen.
: Ein Ordnungwidrigkeitenverfahren wird wohl nur bei Weigerung oder nachweisbarem Vorsatz eingeleitet.S
Kann die Behörde den Rückbau fordern, wenn eine Begrünung technisch nicht möglich ist?