Re: Begrünung von Carport


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Abgeschickt von Bauamt am 29 Januar, 2011 um 16:18:47:

Antwort auf: Re: Begrünung von Carport von Dirk Baumeister am 29 Januar, 2011 um 15:59:38:

Richtig, das Bezahlen einer Geldbuße ist lediglich eine Strafe und schafft den eigentlichen Verstoß nicht aus der Welt.

Das worst-case Szenario geht aber folgendermaßen:

Behörde ordnet die Begrünung binnen 4 Wochen an und droht ein Zwangsgeld von 500 € bei Nichtbefolgung an.
Sollten Sie das ignorieren stellt die Behörde die 500 € fällig, setzt eine neue Frist von 4 Wochen und droht ein weiteres Zwangsgeld von 1000 € an.
Dies geht im Prinzip immer so weiter, bis der Gerichtsvollzieher entweder nichts mehr zum pfänden hat oder die Behörde schlicht genug davon hat uns die Beseitigung anordnet.

Ach und da wir ja beim worst-case sind:
Jedes Nichtbefolgen einer Anordnung/Frist ist eine weitere Ordnungswidrigkeit ....

Wer jetzt an die Kanonen und Spatzen denkt liegt evtl. richtig, sollte aber daran denken, dass eine Behörde unter allen Umständen eine rechtswidrige Garage als Bezugsfall für die anderen Bauherren im Baugebiet vermeiden will/muss.


: ... hängt von der konkreten Einzelfallsituation ab.
: Allerdings begrünt sich der Carport ja auch nicht durch das Bezahlen einer Geldbuße. Also begrünt werden müsste dann immer noch - oder eben nochmal Geldbuße ...

: Man muss ja auch zweimal ein Knöllchen zahlen, wenn man zweimal zu schnell fährt oder zweimal falsch parkt.


: : Kann die Behörde, Stadt oder LRA, den Rückbau eines Carports fordern und durchsetzen, wenn er entgegen des Bebauungsplans nicht begrünt wurde oder begnügt sie sich mit einer Geldbuße




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