Re: Wald an der Grenze


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Abgeschickt von Bauamt am 01 Februar, 2011 um 22:29:28:

Antwort auf: Wald an der Grenze von Sandra Trenz am 01 Februar, 2011 um 18:59:34:

Wen stören die Bäume ? den Waldbesitzer ? den Bauherrn ? Die Genehmigungsbehörde ?

Warum stören die Bäume ? Nehmen sie Ihnen die Sonne ? Hat der Nachbar Angst wegen Schadensersatzforderungen (Verkehrssicherungspflicht)? Hält die Genehmigungsbehörde Ihr Haus für gefährdet wegen Baumwurf ?

Sollte die Genehmigungsbhörde in der örtlichen Situation Gefahr für Leben und Gesundheit erkennen, kann sie die Genehmigung verweigern oder zumindest die Ausführung des Vorhabens verhindern (je nach Bundesland). Offensichtlich hilft in so einer Situation dann auch keine "Schadensfreistellungserklärung".

Haben Sie das Problem mit der Genehmigungsbehörde schonmal diskutiert ? was haben die gesagt ?

: Wie ist es mit der Baugenehmigung, wenn aufgrund des neuen Dachstuhls die Bäume am Hang des Nachbarn stören ? Kann das Bauamt die Baugenehmigung verweigern ? Oder reicht es wenn eine Schadensfreistellungserklärung gegenüber dem Staat abgegeben wurde, der Nachbar aber eine Privatperson ist, also die Bäume nicht in einem Staatsforst stehen. Eine gütliche Einigung mit dem Nachbarn (Entfernen der Bäume) ist bereits gescheitert.
: Wie gehts weiter ?




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