Re: ausländische bauplan


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Abgeschickt von K.D. am 02 Februar, 2011 um 10:44:52

Antwort auf: ausländische bauplan von thomas am 23 Januar, 2011 um 21:22:12:

: Hallo,
: wir interessieren uns für einen bauplan eines Einfamilienhauses, jedoch ist dieser nicht in deutsch. Es ist ein ausländischer Bauplan. Hat jemand hiermit Erfahrung oder kennt die Prozedur(Übersetzung des Baupalns, Notwendige rechtl. Änderungen etc.)?

Laut Verwaltungsverfahrensgesetz der Länder und des Bundes ist die Amtssprache deutsch. Das heißt alle Bauvorlagen müssen auf deutsch sein.
Die Bauvorlagenberechtigung richtet sich nach den Vorschriften der Länder. Hierzu sind jetzt meist neu seit 2010 auch Regelungen zu ausländischen Entwurfsverfassern in der EU geregelt.
Fragen Sie am besten im zuständigen Bauordnungsamt nach.
Und lassen Sie den Vertragsentwurf von einem Fachanwalt prüfen.



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