Re: Innenausbau


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 02 Februar, 2011 um 18:04:19

Antwort auf: Innenausbau von Peter Flamend am 01 Februar, 2011 um 17:52:33:

eindeutig ... kommt drauf an ...
1. Länderrecht, daher kann es keine abschließende Aussage geben, ohne das Bundesland zu kennen.
2. Genehmigungsfreie Maßnahmen haben meines Wissens in allen Bundesländern einen eigenen § - dort mal nachlesen.
3. Reine Instandhaltungsmaßnahmen sind in den meisten Bundesländern genehmigungsfrei.
4. Genehmigungsfrei heißt aber nicht, dass man keine sonstigen Regeln einhalten muss. Es heißt nur, dass man keinen Antrag dafür stellen muss. Wenn die Maßnahme eine statische Neuberechnung von Bauteilen erfordert spricht mehr für eine Genehmigungspflicht. Wenn Grenzabstände dadurch Unterschritten werden ist es so oder so illegal. Also im Einzelfall zu prüfen ...

: Innenausbau
: Braucht man eine Bauantrag für den Innenausbau (neue Fußböden, Zwischendecken, Lack) in einem Bürogebäude?





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