Abgeschickt von oberh am 04 Februar, 2011 um 09:44:34
Antwort auf: Re: Kaufvertrag: Dienstbarkeiten und Baulasten zumutbar? von P. Lahm ;-) am 03 Februar, 2011 um 12:37:57:
Hi!
"Meist ist nur der gehweg bzw. gehwegnahe Bereich von Interesse"
Sehe ich anders - üblicherweise werden 3 m breite Streifen an eine seitliche Grundstücksgrenze gelegt.
Diese Fläche ist dann zukünftig von Bebauung freizuhalten - sprich:
Ein Haus kann direkt "dran"gesetzt - ein Carport oder eine Garage dürfen nicht auf der Fläche aufgestellt werden.
Dies ist eine Beeinträchtigung der baulichen Nutzung, die sich auch im Kaufpreis niederschlagen sollte.