Re: Gulli auf Privatgrundstück


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Sepp am 07 Februar, 2011 um 20:35:37:

Antwort auf: Gulli auf Privatgrundstück von Letti am 06 Februar, 2011 um 21:09:26:

Hier mal meine Meinung zu den Fragen:

: Fragen:
: 1) Ist die Gemeinde gesetzlich verpflichtet, den Gulli zu versetzen, so dass er nicht mehr auf dem Privatgrundstück liegt?

Beseitigungsansprüche sind wohl verjährt. Stört ja auch nicht besonders. Außerdemm kann die Gemeinde aus einer Satzung das Recht haben, die Leitung (und den Gully) auf Privatgrundstücken zu verlegen.

: 2) Falls nein, kann dem Grundstücksbesitzer die Eintragung einer Baulast drohen?
Da es hier in Bayern keine Baulasten gibt, kann ich dazu nichts sagen.

: 3) Was können Kompromisse/Lösungsansätze sein?

Empfehlung: Das Grundstück soll ja bebaut werden. Am besten die vorgesehene Planung und die Entwässerung des Grundstück mit der Gemeinde besprechen. Vielleicht findet sich auch für den Gully noch eine gute Lösung.




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]