Abgeschickt von Maurer am 10 Februar, 2011 um 14:06:29
Das Regenwasser unseres Carports wird "unter der Erde" des Nachbargrundstückes in die dortige Kanalisation geleitet (ca. 4 Meter Rohleitung).
Eine Grunddienstbarkeit oder Baulast ist im Grundbuch meines Nachbarn nicht eingetragen.
Frage: Kann mein Nachbar nach mittlerweile 5 Jahren nichtbeanstandeter Nutzung noch verlangen, dass ich die Leitung von seinem Grundstück entferne?