Re: Wasserschaden durch Rohrbelüfter Bauform E


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 11 Februar, 2011 um 15:49:23:

Antwort auf: Wasserschaden durch Rohrbelüfter Bauform E von Maja am 09 Februar, 2011 um 22:42:27:

hallo Maja,
Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Anlage hinter dem Hausanschluss mit Ausnahme der Messeinrichtungen des Wasserversorgungsunternehmens ist der Anschlussnehmer verantwortlich. Hat er die Anlagen- oder Anlagenteile einem Dritten vermietet, oder sonst zur Benutzung überlassen, so ist er neben diesem verantwortlich. Die Anlage darf nur unter Beachtung der gesetzlichen behördlichen Bestimmung sowie nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden. Die Errichtung der Anlage und wesentliche Veränderungen dürfen nur durch das Wasserversorgungsunternehmen oder ein in einem Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragenen Installationsunternehmen erfolgen. Das Wasserversorgungsunternehmen ist berechtigt, die Ausführung der Arbeit zu überwachen.
Da ein Rohrbelüfter einer regelmässigen Wartung unterliegt, aber nicht gewartet worden ist.... ist der Schaden also "fahrlässig oder vorsätzlich" verursacht.....diese Schäden werden im Regelfall von Versicherungen nicht abgedeckt.
Ob Sie gegen die WEG "vorgehen können".... dazu sollten Sie besser einen Anwalt konsultieren.
Es ist hier kein juristisches Forum.




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