Re: Aushub(Lehmboden)


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Abgeschickt von J.K. am 11 Februar, 2011 um 19:17:41:

Antwort auf: Re: Aushub(Lehmboden) von isle of man am 11 Februar, 2011 um 14:35:56:

Ganz so einfach würde ich das nicht sehen und dementsprechend bei den zuständigen Behörden anfragen. Die Regelungen des Baurechts werden von etwaigen naturschutzrechtlichen Bestimmungen und ähnlichem schnell mal überlagert und so ein Anruf bei den Behörden ist in Flatrate-Zeiten ja durchaus finanzierbar das wäre der sicherste Weg.

: : aus Ihrer Bauordnung:
: : § 62:
: : 11.sonstige bauliche Anlagen und Teile baulicher Anlagen
: : a)selbständige Aufschüttungen oder Abgrabungen bis zu 300 m² Grundfläche und bis zu 2 m Höhe oder Tiefe; ausgenommen sind Abgrabungen in Grabungsschutzgebieten gemäß § 22 des Denkmalschutzgesetzes....
: : alles andere sagte schon mein Vorredner Dirk....und Sie werden ja den Aushub verteilen und nicht an der Grundstücksgrenze "stapeln"

: Danke für ihre Mühe also darf ich den Boden auf meiner Wiese verteilen ohne schriftliche Genehmigung wenn ich die Vorraussetzungen erfülle.





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