Grenzbebauung mit Garage genehmigt


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Abgeschickt von meyer am 12 Februar, 2011 um 11:57:56:

Ich habe ein Grundstück übernommen. An der Grenze zu meinem Grundstück befindet sich eine Garage des Nachbarn mit darauf befindlicher Dachterrasse.

Von den ehemaligen Eigentümern meines Grundstückes wurde keiner Baulastenübernahme zugestimmt. Daher habe ich den Nachbarn, um dessen Garage es sich handelt, gebeten, mir die Baugenehmigung für die Garage vorzulegen.
In den Bauplänen ist die Garage einschließlich Dachterrasse vorhanden und es wurde "gemäß §70 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO)der "Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage" genehmigt.
Die Genehmigung durch die Baubehörde stammt bereits aus dem Jahr 1996.

Habe ich eine Möglichkeit diese Genehmigung anzufechten. Durch die Garage und deren beträchtliche Höhe (mit Dachterrasse und diversen Vorrichtungen ca 6m) kann ich mein Grundstück nicht mehr bebauen.




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