Abgeschickt von Hermann am 13 Februar, 2011 um 16:28:11
Antwort auf: Re: Böschungsbefestigung mit Auflagen ? von Bauamt am 11 Februar, 2011 um 15:22:39:
Das Bauamt hat sich nun doch wider Erwarten
gemeldet und mitgeteilt, dass eine Böschungs-
befestigung mit einer Höhe von mehr als 1,50 m
eine Baugenehmigung benötige. Diese lag wohl bislang nicht vor...
Nun werden wohl gewisse statische Vorgaben für
die Standsicherheit der Befestigung erteilt werden, so dass sich mein Problem hoffentlich
gelöst hat.
: Grundsätzlich hat Ihr Bauamt recht. Die Eigentumsverletzung, die Sie beschreiben ist reine Privatangelegenheit und von Ihnen auf dem Zivilrechtsweg selbt zu verfolgen (z.B. Schadensersatz, Unterlassungsanspruch).
: Etwas anderes würde nur gelten, wenn tatsächlich eine konkrete Gefahr vorliegt, die das Bauamt im öffentlichen Interesse abwehren müsste. Dafür reicht der hier dargelegte Sachverhalt nicht aus.
: Dies gilt umso mehr, da Sie ja eine vorbeugende (!) sicherheitsrechtliche Anordnung begehren...