Re: Prozess bei Einwendung von Nachbar im Baugenehmigungsverfahren?


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Abgeschickt von Bauamt am 14 Februar, 2011 um 20:29:48:

Antwort auf: Prozess bei Einwendung von Nachbar im Baugenehmigungsverfahren? von Lakeside am 12 Februar, 2011 um 12:58:55:

Ein Nachbareinwand im laufenden Verfahren kann die Genehmigungsbehörde ignorieren, wenn sie bei Ihrer Beurteilung zum Ergebnis kommt, dass das Bauvorhaben rechtmäßig und zulässig ist. Die Zustimmung von Nachbarn ist nicht erforderlich.

Ein Nachbar bekommt in diesem Fall den Genehmigungsbescheid in Ausfertigung zugestellt und hat dann einen Monat um Widerspruch einzulegen oder zu klagen (je nach Bundesland).
Es ist dann Sache der Genehmigungsbehörde Ihre erteilte Genehmigung z.B. vor Gericht zu verteidigen. Immerhin ging sie ja bei Erteilung der Genehmigung von der Rechtmäßigkeit aus.

Haben Sie mit der Genehmigungsbehörde bereits gesprochen ? Ist schliesslich gut möglich, dass sie den Einwand für gegenstandslos hält und ignoriert.

Im Übrigen ist Wertminderung von Grundstücken im Baugenehmigungsverfahren völlig irrelevant und bleibt generell außer Betracht. Die Eigentumsgaranie des Grundgesetzes schützt nur das Eigentum an sich, nicht ihren Wert. Ansonsten könnte man mit diesem Hebel ja jedwede Nachbarbebauung verhindern. Alles andere als eine grüne Wiese mit toller Aussicht würde immer den Wert verringern :)

Bei dem Beschattungsargument würde ich erstmal abklären ob die vorgeschriebenen Abstandsflächen eingehalten werden. Ist dies der Fall, hat der Nachbar üblicherweise zusätzliche Beschattungen hinzunehmen. Etwas anderes könnte aber gelten, wenn der B-Plan hierzu besondere Regelungen enthält.

: Hallo

: Wir wollen in einem alten Wohngebiet mit ebenso altem Bebauungsplan bauen. Der Plan schreibt das Baufenster aber keine Firsthöhe vor. Im Baugenehmigungsverfahren P 55 wurde vom Nachbar ein Einwand gegen die geplante Firsthöhe vorgebracht. Grund: Beschattung und dadurch Wertminderung. Forderung: Reduzierung der Höhe. Gleichzeitig beantragen wir eine Befreiung, weil wir über das Baufenster hinausgehen. Grund: schräges Baufenster, das beide Nachbarn ebenfalls überschritten haben.
: Wir wurden von der Behörde über den Einwand benachrichtigt. Wie geht es weiter? Kann der Nachbar seinen Einwand zurückziehen, z.B. wenn wir uns einigen?





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