Re: Überdachter, abgeschlossener Hauseingang


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 18 Februar, 2011 um 14:39:24:

Antwort auf: Überdachter, abgeschlossener Hauseingang von Jürgen am 17 Februar, 2011 um 19:30:38:

Hallo Jürgen,
Sie haben es ja schon selber festgestellt:
.....Baugenehmigung wurde eingeholt, Bauweise entspricht nicht der eingereichten Planung beim Baurechtsamt.....
Hier sind wohl einige Fehler gemacht worden:
Der "Bewohner" erwartet in seiner Wohnung einen
Schutz vor Geräuschen von außen und aus der
Nachbarschaft sowie ein Mindestmaß an Vertraulichkeit.
Schallschutz gilt daher als ein wichtiges
Merkmal für die Qualität einer Wohnung. Der bauaufsichtlich
aus Gründen des Gesundheitsschutzes
geforderte Schallschutz ist in DIN 4109 [1]
festgelegt. In Abschnitt 1 („Anwendungsbereich
und Zweck“) der DIN 4109 heißt es dazu wie folgt:
„In dieser Norm sind Anforderungen an den
Schallschutz mit dem Ziel festgelegt, Menschen in
Aufenthaltsräumen vor unzumutbaren Belästigungen
durch Schallübertragung zu schützen. .....
Aufgrund der festgelegten Anforderungen kann
nicht erwartet werden, dass Geräusche von außen
oder aus benachbarten Räumen nicht mehr wahrgenommen
werden. .....“
Da die DIN 4109 durch Einführungserlasse in das
Baurecht der Länder übernommen wurde, sind
ihre Anforderungen baurechtlich geschuldet.
Der Planer muss für alle Anforderungen, die an ein
Gebäude gestellt werden – z. B. Standsicherheit,
Brand- und Wärmeschutz sowie den Schallschutz
– letztendlich eine zufrieden stellende Lösung finden,
die angemessen wirtschaftlich realisiert werden
und auch einer juristischen Überprüfung
standhalten kann.




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