Re: Überdachter, abgeschlossener Hauseingang


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 19 Februar, 2011 um 17:01:33

Antwort auf: Re: Überdachter, abgeschlossener Hauseingang von Jürgen am 18 Februar, 2011 um 17:19:54:

Am nachbarlichen und damit an anderleuts Gebäude und damit auch auf nachbarlichem Grundstück eigene Konstruktionen zu befestigen ist grundsätzlich keine gute Idee und nicht erlaubt. Altbestände haben aber schon mal eine gemeinsame Grenzwand, die beiden Grundstückseigentümern zu gleichen Teilen gehört und dann auch dementsprechend genutzt werden dürfen. Aus der Beschreibung geht nicht hervor, ob es sich vielleicht um eine solche gemeinsame Grenzwand handelt oder die Konstruktion tatsächlich schon auf nachbarlichem Grundstück befestigt wurde.

: :hallo Herr Hermann, danke für ihre Mühen und dieser konkreten Aussage. Die aktuellste Frage ist natürlich noch die Befestigung seines Hauseingangs mit der angebohrten Hauswand von Nachbar 2. Was sagen Sie als Architekt zu dieser Vorgehensweise? Wie kann man sich vor solchen Do it your self Handwerkern schützen? Bin sehr gespannt, ob sich schon, oder noch weitere Personen ein derartigen Situation gestellt oder auch stellen mußten.
: : Mit freundlichen Grüßen
: : Jürgen





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