Re: Fensterrecht geringer Abstand zur Grenze


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Abgeschickt von Dipl.Ing. Rudolf Hoffmann am 21 Februar, 2011 um 15:30:26

Antwort auf: Re: Fensterrecht geringer Abstand zur Grenze von Dirk Baumeister am 28 Dezember, 2007 um 22:18:14:

Hallo,

nur kurz und in Stichworten zu Ihrem Problem:
- Was im Grundbuch steht, muß das Bauamt in diesem falle nicht interessieren.
- Immer wenn eine Nutzungsänderung eintritt, wird bauamtlich das gesamte Vorhaben mit den aktuellen Vorschriften verglichen.
Das ist dann genauso, als ob neu gebaut würde.
- Eine Abstandsbaulast wäre das einfachste, aber..
- Kein Nachbar kann gezwungen werden, irgend-eine Art von Baulast oder Grunddienstbarkeit zu genehmigen! Am Besten: Man ist freundlich oder bietet einen finanziellen Anreiz.
- Man kann immer versuchen, über eine sogenannte "Befreiung" beim Bauamt etwas zu erreichen, was aber in Ihrem Falle wahrscheinlich eher nicht Gehen wird.
- Fenster, die der F- bzw. G-90-Anforderung genügen werden mit ziemlicher Sicherheit genehmigt. Sind leider nur sehr teuer. Ca.3-4x. Viel Glück!
Gruß. Dipl.Ing. R.Hoffmann




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