Re: Zaun zwischen zwei Stellplätzen?


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Abgeschickt von Bolanger am 25 Februar, 2011 um 08:45:52:

Antwort auf: Re: Zaun zwischen zwei Stellplätzen? von Hertha am 15 Februar, 2011 um 08:49:59:

Hallo,

ich sehe in diesem Fall die Sache etwas anders. Natürlich kann prinzipiell jeder sein Grundstück oder seinen Stellplatz einzäunen. Wenn Sie aber schon seit Jahren den nachbarlichen Stellplatz z.B. als Bewegungsfläche beim Ein- und Aussteigen genutzt haben, dann könnte Ihnen eine Art Gewohnheitsrecht entstanden sein. Dann könnte der Nachbar nur dann den Zaun errichten, wenn er nachweisen kann, dass die Vorteile für Ihn Ihre Nachteile deutlich überwiegen. Und das dürfte schwer werden. Wie auch immer, eine gütliche Einigung würde ich anstreben, sonst gibts es nur noch mehr Ärger.

Grüße,

Bolanger

: Der Platz des Nachbarn wird nicht zum Ein-, Aussteigen oder Schneeräumen benutzt. Durch den Zaun würde nur der noch zur Verfügung stehende Platz stark eingeschränkt und man könnte z.B. die Fahrzeugtüren nicht mehr vollständig öffnen. Auch beim Schnee abräumen wäre dann der eingeschränkte Platz das Problem. Zudem ist die Frage der Grundstücksgrenze nicht vollständig geklärt, wie uns gestern aufgefallen ist. Das wird aber geklärt. Evtl. hat sich ja dann das ganze Problem erledigt.
: Aber die Antwort hat mir trotzdem geholfen. Vielen herzlichen Dank


: : Also die (baurechtlichen) Voraussetzungen für einen Zaun spielen bei Ihrer Frage gar keine Rolle.
: : Sie haben schlicht kein Recht das Grundstück Ihres Nachbarn zum Ein- und Aussteigen oder zum Schneeräumen zu nutzen. Auch ohne Zaun könnte er Ihnen dies verbieten und auf Unterlassung bestehen (klagen).

: : Um dennoch Ihre Frage zu beantworten:
: : Soweit man die baurechtliche Vorschriften einhält, ist eine Nachbarzustimmung zu einem Bauvorhaben generell nicht erforderlich.
: : Etwas anderes gilt nur, wenn Sie ein privates Recht haben, das dem Bauvorhaben entgegensteht, wie z.B. Dienstbarkeiten im Grundbuch, Verträge o.ä.

: :
: : : Hallo zusammen!

: : : Wie verhält es sich, wenn ein Grundstückseigentümer (in Bayern) einen Zaun zum Nachbarstellplatz auf seinem Grundstück errichten lässt. Dadurch wird jedoch der Nachbar u.a. beim Ein- bzw. Aussteigen in sein Auto oder beim Abräumen des Schnees im Winter stark behindert. Muss der "Zaunbauer" den Nachbarn um Erlaubnis fragen?
: : : Vielen Dank für die Antworten.
: : : LG





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