Nachbarschaftsrecht


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Abgeschickt von Gustav Bittl am 25 Februar, 2011 um 09:50:03

Hallo !
2 ca. 150/Jahre alte Einfamilienhäuser. Nur eine Mauer dazwischen. Meines renoviert und das der Nachbarin soll abgerissen werden. Abriß = Gebäudeklasse 2; Nach 4/ Wochen ab Anzeige möglich. Standsicherungsnachweis erforderlich. Der Statiker für den Standsicherungsnachweis veries mich wg. der Beweissicherung für mein Gebäude auf einen vereidigten Sachverständigen mit dem Hinweis, daß die Kosten für das Gutachten meine Nachbarin zahlen muß. Der vereidigte SV meinte dies auch, wollte jedoch, daß ich die Rechnung begleiche und dann der nachbarin vorliege. Die wollen sich eben auf die sichere Seite stellen. Auf der Honorarrechnung über rd. 900,-- € steht schon der Hinweis Veranlassung durch die Nachbarin , aber ich habe bezahlt, damit ich das Gutachten erhalte und es keine Probleme beim Abriß bzw. der Dämmung meiner neuen Außenmauer gibt.
Wenn die Nachbarin mich nicht zahlt, habe ich dann
juristische Möglichkeiten oder ist das Geld weg.

Besten Dank im voraus für Meinungen dazu.

Mit freundlichen Grüßen

Gustav Bittl





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