architekt fordert aus dem jahre 2006 sein geld


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Abgeschickt von sambo76 am 25 Februar, 2011 um 11:14:19

Person A verkauft im Jahre 2008 eine Wohnung. Die Wohnung konnte aber nur verkauft werden, wenn es für den
Dachausbau der vor 20 Jahren getätigt wurde, eine gültige Baugenehmigung gibt. Also wird von einem Anwalt im
Jahre 2005 ein Architekt beauftragt einen neuen Grundrissplan zu zeichnen und die dazugehörige Baugenehmigung
zu erstellen und genehmigen zu lassen. Im Oktober 2006 war von seitens des Archtitekts alles fertig was damals
von dem Anwalt bestätigt wurde und der Fall als abgeschlossen galt. Seit dieser Zeit wurde weder eine Rechnung
noch irgendwelche Mahnung vom Architekten verschickt. Anfang 2011 bekommt Person A, von dem damaligen Anwalt der
den Architekten damals beauftragt hatte, ein Schreiben mit der Androhung von Mahnverfahren, Gericht usw. wenn die
Rechnung für die Leistung des Architektes nicht bezahlt wird, dem auch eine Rechnung des Architektes beigefügt
wurde, was jedoch das Datum von Februar 2011 aufweißt. In dem Schreiben des Anwaltes steht auch drin, dass
Person A nicht auf Schreiben und Mahnungen reagiert hätte. Meines Wissen gibt es eine Verjährungsfrist von 3
Jahren (BGB§195), weiss aber nicht ob dieser Paragraph in dieser Sache greift?!

Wie ist die Rechtslage? Hat der Architekt noch Anspruch auf seine Leistungen aus dem Jahre 2006? Ab wann beginnt
die Verjährungspflicht wenn es nie eine offizielle Rechnung gegeben hat? Bei wem liegt die Beweispflicht was die
angeblichen Schreiben und Mahnung betrifft? Rechnungen kann man ja nachträglich schreiben und das Datum
zurückdatieren?! Was jedoch meiner Meinung nach nach Betrug riecht, denn wer wartet freiwillig 5 Jahre auf sein
Geld oder geht erst nach 5 Jahren zum Anwalt? Und schickt über den Anwalt nach 5 Jahren eine Rechnung mit akruellem
Datum?
Ist das hier nur ein Versuch Person A zu verunsichern und eventuelle Unwissenheit auszunutzen, damit der
Architekt vielleicht doch noch an das Geld kommt?



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