Abgeschickt von Tobias am 28 Februar, 2011 um 14:06:30
Hallo, folgender Fall:
- A kauft eine bisher unbebaute Baulücke in Schleswig-Holstein (15 m breit / 50 m lang) und möchte dieses mit zwei Einfamilienhäusern hintereinander bebauen.
- B ist ein direkter Nachbar mit seiner Grundstücksgrenze an der bisherigen Baulücke.
- A will ein Haus vorne an der Straße bauen sowie das zweite Haus in einer Linie ca. 20m weiter hinten auf dem Grundstück.
- Um zu dem hinteren Haus zu kommen wird natürlich eine mind. 20 m lange Zufahrt benötigt welche an der Grundstücksgrenze von B entlang verläuft.
Wie viel Abstand muss eine Zufahrt zu der Grundstücksgrenze von B haben?
Vielen Dank und beste Grüße
Tobias