Re: Stadtplanungsamt schreibt Dachfenstergröße vor ?!


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Abgeschickt von Bolanger am 28 Februar, 2011 um 19:34:44:

Antwort auf: Re: Stadtplanungsamt schreibt Dachfenstergröße vor ?! von Rolf am 27 Februar, 2011 um 11:14:01:

Hallo,

die Frage, ob Sie die entsprechenden Bestimmungen irgendwo im Netz finden, kann Ihnen auch nur die Dame vom Amt sagen. Es gibt meines Wissnes nach keine allgemein gültige Vorschrift des Bundes oder des Landes dazu. Wenn es Vorschriften gibt, dann sind es spezielle Vorschriften der Gemeinde, z.B. im Bebauungsplan, im Denkmalschutz, Beispiele in der Umgebung. Da wird Ihnen hier im Forum keiner etwas zu sagen können, wohl aber die Dame vom Amt.....

Grüße,

Bolanger


: Hallo,
: ich will mit der Dame vom Stadtplanungsamt eigentlich nicht mehr großartig sprechen, bevor ich nicht den entsprechenden "Gesetzestext" etc gelesen habe und Hintergrundwissen habe. Ich meine die kann mir ja sonst was erzählen....daher nochmals die Frage ob man die zutreffenden Bestimmungen irgendwo im Netz findet ?!
: Danke
: Schönen Sonntag noch
: Rolf

: : Hallo,

: : fragen Sie doch die Stadtplanung, auf welcher Grundlage diese Forderung basiert. Die wissen das vermutlich besser als die Forenteilnehmer hier.

: : Gründe könnte es viele geben, wie z.B. einen Bebauungsplan oder eben auch keinen Bebauungsplan, aber dafür eine "Eigenart der näheren Umgebung", Brandschutzgründe etc.

: : Grüße,

: : Bolanger

: : : Hallo zusammen,

: : : das Stadtplanungsamt in Berlin-Spandau schreibt uns die Größe der Dachfenster für unseren Spitzboden vor, bzw. wurde am Telefon gesagt so klein wie möglich wäre Ihnen am liebsten. Wir hatten geplant 78x118cm.
: : : Auf welcher Gesetzesgrunglage / Bauordnung etc wird hier entschieden ? Kann die zutreffenden Bestimmungen irgendwo im www. finden ?
: : : Danke
: : : Rolf





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