Re: Außenbereich Hauskauf Nutzung Bestandsschutz


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Abgeschickt von Bauamt am 28 Februar, 2011 um 23:35:40:

Antwort auf: Außenbereich Hauskauf Nutzung Bestandsschutz von Heribert Pilch am 28 Februar, 2011 um 20:51:10:

Also da geht einiges durcheinander.
Bestandsschutz heisst ein Gebäude war einmal bzw. ist noch rechtmäßig. Dafür muss eine Baugenehmigung vorliegen oder zumindest in der Vergangenheit möglich gewesen sein.

Eine (wirksame) Zusicherung ist kein Bestandschutz.
Eine mündliche Zusicherung kann es nicht geben (vgl. http://www.juraforum.de/gesetze/vwvfg/38-zusicherung)

Der Abriß von bestandsgeschützten Gebäuden lässt den Bestandschutz untergehen. Ein Neubau ist ja schon rein vom Sprachsinn her kein Bestand.

Auch scheint nicht klar zu sein welche Nutzung dort überhaupt genehmigt ist (wenn überhaupt eine Genehmigung vorliegt). Ein Wechsel von Wohnnutzung zu Büronutzung wäre eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung. Wobei sowas bei einem Schwarzbau dann eh unmöglich ist.

Bevor sie da auch nur einen Euro investieren würde ich mich von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde genau über die rechtliche Lage und ggf. vorliegenden Duldungen beraten lassen. Auf Aussagen des Verkäufers würde ich mich in so einer Situation auf keinen Fall verlassen.

: Hallo zusammen, ein Kindheitstraum könnte wahr werden, ich habe zwei Grundstücke am Stadtrand gefunden, die im Außenbereich n. 35 BauGB liegen und von der Deutschen Grundstücksauktion zum ersteigern angeboten werden. Der Flächennutzungsplan weist die Fläche als SG aus. Die Grundstücke liegen hintereinander und sind jeweils mit einem Wohnhaus bebaut. Das Haus auf dem vorderen Grundstück BJ. 1933 wurde bis vor 1,5 Jahren genutzt als Büro. Ursprünglich war es ein Wohnhaus. Bad und Küche sind vorhanden. Das hintere Haus Bj. 1973 ist seit schätzungsweise 4 Jahren unbewohnt. Verkäufer empfiehlt Abriß, aber beide Häuser sind im erhaltenswerten Zustand und bis auf die Erschließung mit wenig Aufwand zu renovieren. Das vordere Haus würde ich renovieren und einziehen wollen. Druckabwasserkanal ist vorhanden, ich müßte mich um den Anschluß kümmern, lt. Stadtentwässerung unproblematisch. Strom war über Freilietung, die gekappt ist. Neuer Hausanschluß lt. EVU über Erdkabel unproblematisch. Wasserversorgung bislang über eigenen Brunnen (kein Trinkwasser), Vorhandensein einer Trinkwasserleitung der Stadtwerke noch unbekannt. Ich habe große Bedenken, daß ein möglicherweise vorhandener Bestandsschutz (lt. Verkäufer aufgrund müdlicher Zusicherung des BAuamtes gegeben) erlischt, wenn ich das vordere Gebäude wieder als Wohnraum nutze (zuletzt Büro, Nutzungsänderung?) und das hintere Gebäude aus Kostengründen erst in ein paar Jahren mit Wasser/Strom/Kanal erschließe. Es ist dann für die nächste Zeit ja nicht mehr als Wohnraum mangels Strom/Wasser/Kanal nutzbar, sprich, davon ausgegangen werden kann, daß die bisherige Nutzung aufgegeben worden ist. Dann hätte ich sehr viel Geld in den Sand gesetzt weil beide Häuser nicht bewohnt werden könnten. Drei Grundstücke weiter, selber Außenbereich und SG steht ein Neubau. Wie seht Ihr den Fall ? Würde die beiden Grundstücke (gibts nur im Paket) sehr gern ersteigern, hab aber wie dargestellt Bedenken wg. Bestandschutz. Bin für jeden Hinweis sehr dankbar ! Grüße an Alle unbekannterweise, Heribert





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