Abgeschickt von Bostelmann am 01 Maerz, 2011 um 19:37:24
Guten Abend,
folgender Fall: A ist Eigentümer zweier Häuser im Außenbereich 35 BauGB. Er möchte ein Haus an einen Dritten gegen Entgelt vermieten und im Garten des von ihm selbst bewohnten Haus einen Pool bauen.
Ist die Vermietung an einen Dritten zulässig und darf er den Pool bauen ?
Wie immer Vielen Dank.
Gruß
Bostelmann